Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Volksbegehren gegen Flächenverbrauch
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Betonflut stoppen – damit Bayern Heimat bleibt“ gestoppt. Diese war auf Initiative von den Grünen und einigen Umwelt- und Naturschutzverbänden gestartet worden um den Flächenverbrauch zu stoppen. Die CSU, SPD und die FDP begrüßten das Urteil.
In seiner Argumentation folgte das höchste Gericht Bayerns weitgehend der Argumentation des Innenministeriums aus der Verhandlung von vor vier Wochen. In der kurzen mündlichen Urteilsbegründung erklärt Gerichtspräsident Peter Küspert, dass in dem Gesetzesentwurf des Bündnisses die „erforderlichen Vorgaben fehlen, nach denen die Staatsregierung als Verordnungsgeber des Landesentwicklungsprogramms die Aufteilung des zulässigen Flächenverbrauchs auf die einzelnen Planungsträger vorzunehmen hätte“.
Damit will er sagen, dass die Grünen und die anderen Umweltorganisationen versäumt haben, konkrete Bestimmungen für die Umsetzung der von ihnen geforderten Obergrenze beim Flächenfraß von fünf Hektar am Tag zu liefern. Deshalb schränkt ihr Gesetzesentwurf die kommunale Planungshoheit in unzulässiger Weise ein. Aus diesem Grund sei das Recht der Kommunen auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Zumal die verschiedensten Kriterien vorstellbar seien, die womöglich die unterschiedlichsten Auswirkungen für die Kommunen hätten.
Als Beispiele nennt Küspert die Bevölkerungszahlen der Kommunen und deren demografische Entwicklung, aber auch die noch vorhandenen Freiflächen.