Verwaltungsgericht entscheidet – Grundstücke einer Jagdgegnerin müssen befriedet werden

Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Lüneburg dem Begehren einer Jagdgegnerin entsprochen und ihre Grundstücke zu befriedeten Bezirken erklärt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte im Januar 2015 gegenüber dem beklagten Kreis Lüneburg eine Befriedung ihrer Grundstücke, weil sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnte. Der Antrag der Klägerin wurde jedoch im Dezember 2015 mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Jagd auf den Grundstücken erforderlich sei, um Wildschäden einzudämmen und Verkehrsunfälle zu vermindern.

Gegen diesen Bescheid erhob die Frau im Januar 2016 Klage. Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab der Klage statt. Nach dem Urteil habe die Klägerin glaubhaft gemacht, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt. Nach Auffassung des Gerichts lägen auch keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigten, dass ein Ruhen der Jagd auf den Grundstücken der Klägerin im Jagdbezirk die Belange etwa des Schutzes der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vor übermäßigen Wildschäden oder die Abwendung sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würden. Soweit der Beklagte die Erforderlichkeit der Jagd mit der Gefahr von vermehrten Wildschäden und wild bedingten Verkehrsunfällen begründete, fehlte es dem Gericht insoweit an einer hinreichend konkreten Darlegung.

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